Mitgliedschaft
Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Arbeiterwohlfahrt als Mitglied im Verband der Freien Wohlfahrtspflege helfen Sie u.a. mit, dass die AWO in allen Gliederungen (Ortsvereine, Kreis-, Bezirks- und Landesverbände, Bundesverband) ihre vielzähligen Einrichtungen errichten und dauerhaft unterhalten kann.
Beispielhaft genannt seien hier nur
die AWO-Kindergärten, -Tagesstätten, - Krippen und -Horte,
die AWO-Senioren- und -Pflegeheime
u.v.a.m.
Mitglied können Sie nur werden beim jeweiligen Ortsverein Ihres Wohnortes.
Die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags bestimmen Sie selbst
(monatlicher Mindestbeitrag 2,50 €)